home de Warenkorb

Keine Artikel im Warenkorb

  • 0,00 € Summe inkl. MwSt.

Zur Kasse

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Allgemeines

(1) Im Geschäftskunden-Bereich des VGN Onlineshops können Firmen ausgewählte Tarifprodukte ("VGN-Tickets") des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg (VGN) und das "Deutschlandticket Job" online erwerben. Die Nutzung des Geschäftskunden-Bereichs des VGN Onlineshops erfolgt ausschließlich nach den vorliegenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Geschäftskunden-Bereichs des VGN Onlineshops". Durch die Nutzung des Geschäftskunden-Bereichs des VGN Onlineshops erklärt die jeweilige Firma und die zur Nutzung des Geschäftskunden-Bereichs des VGN Onlineshops berechtigten Mitarbeiter – nachfolgend "Kunde" bzw. "Nutzer" genannt – ihr Einverständnis mit allen nachfolgend getroffenen Regelungen. Soweit anwendbar gelten die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Geschäftskunden-Bereichs des VGN Onlineshops" für alle natürlichen Personen, die zur Nutzung des erworbenen Tickets berechtigt sind und auch keine Firmenmitarbeiter sein können – nachfolgend "Nutzer des Tickets" genannt.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb von Abonnements aus dem Jobticket-Sortiment, Deutschlandtickets sowie Tickets für Geschäftskunden im Geschäftskunden-Bereich des VGN Onlineshops und ergänzen die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg (VGN) sowie die Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket.

(3) Der Verkauf der Tickets aus dem VGN Geschäftskunden-Sortiment erfolgt durch die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft (VAG). Auch ist die VAG direkter Ansprechpartner für die Kunden bei allen Fragen rund um den Geschäftskunden-Bereich des VGN Onlineshops.

(4) Der VGN behält sich das Recht vor, die Informationen und die in diesen Informationen beschriebenen Produkte jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern, zu korrigieren und/oder zu verbessern, soweit dies dem Nutzer zumutbar ist. Dies gilt ebenfalls für Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, sowie für Störungsbehebungen und Wartungen.

(5) Soweit es in den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an einer ausdrücklichen Regelung fehlt, gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

(6) Die VAG bedient sich zur Abwicklung der Bestellungen, die über den Geschäftskunden-Bereich des VGN Onlineshops eingehen, des IT-Dienstleisters EOS UPTRADE GmbH, Schanzenstr. 70, 20357 Hamburg. Zu diesem Zweck werden zur Vertragsabwicklung erforderliche personen- und / oder firmenbezogene Daten an den genannten Dienstleister übermittelt. Ausführliche Informationen zur Datenübermittlung und zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

 

2 Geschäftskunden - Registrierung

(1) Um den Geschäftskunden-Bereich des VGN Onlineshops nutzen zu können, muss sich die Firma unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der folgenden Daten im Geschäftskunden-Bereich des VGN Onlineshops registrieren und einen formellen Antrag zur Teilnahme stellen:

  • Nötige Unternehmensdaten
    • Betriebstyp/Branche
    • Firmenname*
    • Zusatzinformationen (Abt., z.H., etc.)
    • Straße*/ Hausnummer*
    • Adresszusatz
    • PLZ*/ Ort*
    • Land*
  • Daten des Ansprechpartners der Firma
    • Anrede*
    • Titel
    • Vorname*
    • Nachname*
    • Abteilung
    • E-Mail-Adresse*
    • Telefon geschäftlich*
    • Telefon mobil
  • Rechnungsanschrift (falls abweichend)
    • Firmenname
    • Zusatzinformationen (Abt., z.H., etc.)
    • Straße / Hausnummer
    • Adresszusatz
    • PLZ / Ort
    • Land
  • Zusatzinformationen
    • Umsatzsteuernummer
    • Kostenstelle
    • Auswahl Zahlungsmittel *
      • Kauf auf Rechnung
      • SEPA Lastschrift (IBAN und BIC)
  • Firmenlogo

* Pfichtfelder des Registrierungsantrages

(2) Die VAG prüft den Antrag der Firma ob die nötigen Voraussetzungen zur Teilnahme am Geschäftskunden-Bereich des VGN Onlineshops erfüllt sind.

(3) Nach Prüfung des Antrages durch die VAG erhält die Firma eine Bestätigung oder Ablehnung des Antrages per E-Mail. Mit der Annahme des Antrages erhält der im Registrierungsformular angegebene Ansprechpartner der Firma in der Bestätigungs-E-Mail die Möglichkeit, sich ein persönliches Passwort für den Geschäftskunden-Bereich des VGN Onlineshops zu vergeben.

(4) Ein grundsätzliches Recht auf die Teilnahme am Geschäftskunden-Bereich des VGN Onlineshops besteht nicht.

(5) Die Firma verpflichtet sich, Änderungen ihrer vertragswesentlichen Daten (z. B. Firmenname, Adresse, Ansprechpartner etc.) unverzüglich im Firmen-Login-Bereich entsprechend zu ändern.

 

3 Nutzung des Geschäftskunden-Bereichs des VGN Onlineshops

3.1 Bestellung Jobticket und Deutschlandticket Job

(1) Der Ansprechpartner der Firma kann nach dem ersten Login weitere Mitarbeiter (z. B. den stellvertretenden Ansprechpartner und/oder Administrator) der Firma für die Nutzung des Geschäftskunden-Bereichs des VGN Onlineshops unter shop.vgn.de/geschäftskunden anlegen.

(2) Mit dem Antrag einer Bestellung für ein Jobticket oder ein Deutschlandticket Job gibt der Firmenmitarbeiter ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages im Geschäftskunden-Bereich des VGN Onlineshops ab. Dieses erfolgt durch Absenden der Online-Bestellung an den Ansprechpartner der Firma.

(3) Bei der Bestellung eines Jobtickets oder eines Deutschlandticket Job kann für die Ausgabe entweder ein eTicket oder HandyTicket gewählt werden. Beim HandyTicket kann als Ausgabekanal die App "NürnbergMOBIL" oder die App "VGN Fahrplan & Tickets" ausgewählt werden. Im Falle einer Ausgabe in einer der Apps ist zusätzlich eine E-Mail-Adresse zu einem Account in der jeweiligen App anzugeben. Dieser Account kann auch nach der Bestellung angelegt werden.

(4) Der Antrag muss zunächst durch die Firma genehmigt werden. Erst nach der Genehmigung wird der Antrag an die VAG weitergeleitet.

(5) Die Anträge werden bei der VAG gesammelt und freigegeben, sobald die vertraglichen Voraussetzungen zur Teilnahme am Jobticket bzw. Deutschlandticket Job erreicht sind.

(6) Werden die Voraussetzungen zur Teilnahme nicht erreicht, so erfolgt eine Ablehnung durch die VAG mit Information der Firma und dem Besteller. Möglich ist auch eine Verlängerung der Bestellphase, wenn Möglichkeiten für Erfüllung der Teilnahmebedingungen bestehen.

3.2 Zustellung Jobticket und Deutschlandticket Job

(1) Die eTickets werden bei Bestellung von 10 oder mehr Wekrtagen vor dem Gültigkeitsbeginn i.d.R. 3 bis 4 Werktage vor deren Gültigkeitsbeginn portofrei per Post zugestellt. Der Kunde hat auf die Zustellfähigkeit der Adresse zu achten. Das Risiko des Versands trägt der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Die VAG behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn das Abonnement aus nicht von der VAG zu vertretenden Gründen nicht lieferbar ist. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Abonnements informiert.

(3) Bei der Bestellung eines Jobtickets oder eines Deutschlandticket Job als HandyTicket erfolgt die Ausgabe des Tickets in der bei der Bestellung ausgewählten App im Konto, das unter der in der Bestellung angegebenen E-Mail-Adresse registriert ist. Eine Auslieferung des Tickets in der ausgewählten App erfolgt nach Freigabe der Bestellung durch das Unternehmen und die VAG.

(4) Bei einer Bestellung eines Jobtickets oder eines Deutschlandticket Job weniger als 10 Werktage vor Gültigkeitsbeginn oder mit Gültigkeitsbeginn in der Vergangenheit, erfolgt die Zustellung nach erfolgreicher Bearbeitung. In diesem Fall gibt es keinen Anspruch auf eine Nutzung des eTickets vor der postalischen Zustellung bzw. des HandyTickets vor Bereitstellung in der jeweiligen App. Fahrgäste müssen für diese Zeit anderweitig ein gültiges Ticket für Ihre Fahrten erwerben. Ein Anspruch auf Erstattung für diese Tickets besteht nicht.

(5) Es liegt in der Verantwortung des Kunden, für eine ausreichende Hard- und Softwareausstattung zu sorgen, mit der die Fahrkarte heruntergeladen und am Display eines mobilen Endgerätes angezeigt werden kann. Eine Rückerstattung, Stornierung oder ein Umtausch von HandyTickets ist nicht möglich.

(6) Ausstellung mit Lichtbild

  1. Die Ausstellung des Jobtickets oder des Deutschlandticket Job mit Lichtbild ist optional möglich. Bei einer Ausstellung mit Lichtbild ist in bestimmten Regionen in Deutschland (z. B. im VGN-Gebiet) kein amtlicher Lichtbildausweis bei Fahrausweisprüfungen zusätzlich erforderlich. Es obliegt dem Fahrgast, sich vor Fahrtantritt über diese Bedingungen selbst zu informieren.
  2. Die Ausstellung des Jobtickets oder des Deutschlandticket Job mit Lichtbild erfolgt, wenn der Kunde zuvor gem. Art. 6 Abs. 1 lit a DS-GVO – jederzeit widerruflich – eingewilligt hat. Im Anschluss ist bei der Bestellung des Jobtickets oder des Deutschlandticket Job das Hochladen eines Lichtbildes des Ticket-Inhabers erforderlich.
  3. Alternativ kann das Jobticket bzw. das Deutschlandticket Job ohne Lichtbild mit einem Hinweistext "nur gültig mit amtlichen Lichtbildausweis" ausgestellt werden, diese gelten dann nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis.

(7) Die HandyTickets sind nach Aufforderung des Betriebspersonals so vorzuzeigen, dass alle Angaben vollständig und einwandfrei lesbar und überprüfbar sind.

(8) Nach Fahrtantritt über Handy erworbene Tickets werden nicht anerkannt. Gemäß den jeweils geltenden Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen wird in diesen Fällen vom Nutzer des Tickets ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben.

(9) Kann der Nutzer des Tickets den Nachweis des Tickets bei der Ticketkontrolle wegen Versagens des verwendeten Endgerätes, auf dem das Ticket anzuzeigen ist, nicht erbringen (z. B. infolge technischer Störungen, leerer Akku etc.) wird dies als Fahrt ohne gültiges Ticket nach den Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen geahndet.

3.3 Bestellung von Tickets (Versand, Print- und HandyTickets)

Die hier unter 3.3 genannten Bedingungen, die sich auf HandyTickets beziehen, gelten nicht für das unter 3.2 genannte Jobticket oder Deutschlandticket Job.

(1) Der Ansprechpartner der Firma kann nach dem ersten Login weitere Mitarbeiter (z. B. den stellvertretenden Ansprechpartner und/oder Administrator) der Firma für die Nutzung des Geschäftskunden-Bereichs des VGN Onlineshops anlegen.

(2) Mit dem Antrag einer Bestellung für Versandtickets gibt der Firmenmitarbeiter ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages im Geschäftskunden-Bereich des VGN Onlineshops ab. Dieses erfolgt durch Absenden der Online-Bestellung an die VAG.

Der Vertragsabschluss kommt mit dem Verkehrsunternehmen VAG zustande. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Rücksendung einer Bestätigung über den gewählten Auslieferungskanal (Bestellbestätigungs-E-Mail) als Kaufbestätigung seitens des Verkehrsunternehmens.

(3) Mit der Bestellung von Print- und HandyTickets erfolgt zwischen der Firma und der VAG ein sofortiger Abschluss eines Kaufvertrages im Geschäftskunden-Bereich des VGN Onlineshops. Dies erfolgt durch das Auslösen des Buttons „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ am Ende des Bestellvorgangs.

Der Kunde erhält im Anschluss eine Bestellbestätigungs-E-Mail.

 

3.4 Zustellung der Tickets

Die hier unter 3.4 genannten Bedingungen, die sich auf HandyTickets beziehen, gelten nicht für das unter 3.2 genannte Jobticket oder Deutschlandticket Job.

(1) Versandtickets werden i.d.R. innerhalb von 3 bis 4 Werktagen per Post zugestellt. Der Kunde hat auf die Zustellfähigkeit der Adresse zu achten. Das Risiko des Versands trägt der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Versandtickets werden per Post an den Kunden versendet. Zzgl. zu dem Ticketpreis können in Abhängigkeit der bestellten Tickets bzw. des Bestellwertes Versandgebühren anfallen.

(3) Print- und HandyTickets können nach erfolgter Bestellung sofort entweder ausgedruckt oder auf einem mobilen Endgerät angezeigt werden. Diese Tickets sind im Geschäftskunden-Bereich des VGN Onlineshops durch ein Drucker- und Handysymbol gekennzeichnet.

(4) Die VAG behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn das gewünschte Ticket aus nicht von der VAG zu vertretenden Gründen nicht lieferbar ist. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Tickets informiert.

 

3.5 Ticketerwerb und Nutzung

Die hier unter 3.5 genannten Bedingungen, die sich auf HandyTickets beziehen, gelten nicht für das unter 3.2 genannte Jobticket oder Deutschlandticket Job.

(1) Da sich die Print-Version des Tickets von der Handy-Version unterscheidet, muss sich der Kunde beim Download des Tickets zunächst für eine Möglichkeit entscheiden. Über den Kunden-Account können Print- und HandyTickets jedoch während deren Gültigkeit beliebig oft als Print- oder Handyticket heruntergeladen werden.

(2) Bei den Print- und HandyTickets ist der Gültigkeitsbeginn - und bei bestimmten Preisstufen der Startort oder die Start-/ Zielhaltestelle - anzugeben. Die angegebenen Daten werden zu Kontrollzwecken auf das Ticket gedruckt bzw. auf dem Ticket angezeigt. Eine Entwertung des Print- und HandyTickets ist nicht erforderlich, da der Gültigkeitsbeginn und die Starthaltestelle auf dem Ticket bereits festgelegt sind.

(3) Im Geschäftskunden-Bereich des VGN Onlineshops stehen nur ausgewählte Produkte als Print- und HandyTickets zur Verfügung. Dieses Angebot kann sich jederzeit und ohne Vorankündigung ändern. Der Kunde muss gewährleisten, dass sich sein mobiles Endgerät zur vollständigen, fehlerfreien Anzeige des HandyTickets eignet.

(4) Es liegt in der Verantwortung des Kunden, für eine ausreichende Hard- und Softwareausstattung zu sorgen, mit der die Fahrkarte heruntergeladen und ausgedruckt oder am Display eines mobilen Endgerätes angezeigt werden kann.

(5) PrintTickets werden im Dateiformat PDF bereitgestellt. Für den Download des PrintTickets ist ein PDF-Reader erforderlich, z. B. der kostenlose Adobe Reader.

(6) Print- und HandyTickets können bis zum Ablauf der Gültigkeit beliebig oft heruntergeladen und/oder ausgedruckt werden. Eine Rückerstattung, Stornierung oder ein Umtausch von Print- und HandyTickets ist nicht möglich.

(7) Die Tickets gelten, soweit sie nicht mit einem bestimmten Gültigkeitszeitraum versehen sind, zum sofortigen Fahrtantritt.

(8) Print- und HandyTickets sind nicht übertragbar und gelten nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis, bzw. beim Ferienticket zusammen mit einem Verbundpass, für die auf der Fahrkarte angegebene Person.

(9) Die Print- und HandyTickets sind nach Aufforderung des Betriebspersonals so vorzuzeigen, dass alle Angaben vollständig und einwandfrei lesbar und überprüfbar sind.

(10) Nach Fahrtantritt über Handy erworbene Tickets werden nicht anerkannt. Gemäß den jeweils geltenden Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen wird in diesen Fällen vom Nutzer des Tickets ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben.

(11) Kann der Nutzer des Tickets den Nachweis des Tickets bei der Ticketkontrolle wegen Versagens des verwendeten Endgerätes, auf dem das Ticket anzuzeigen ist, nicht erbringen (z. B. infolge technischer Störungen, leerer Akku etc.) wird dies als Fahrt ohne gültiges Ticket nach den Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen geahndet.

(12) Für den Fall der Nichtverfügbarkeit des VGN Geschäftskunden-Systems oder eines fehlerhaften bzw. unvollständigen Downloads des Tickets ist der Nutzer vor Fahrtantritt verpflichtet, anderweitig ein gültiges Ticket zu erwerben.

(13) Der Nutzer muss sich ebenso im Vorfeld über die Kompatibilität seines Endgerätes informieren. Ist eine einwandfreie Darstellung des Tickets nicht möglich, besitzt das Ticket keine Gültigkeit.

(14) Die VAG und die mit ihr verbundenen Dienstleister übernehmen keine Kosten, welche dem Kunden mittelbar oder unmittelbar aus der Nutzung der im Geschäftskunden-Bereichs des VGN Onlineshops bereitgestellten Produkte entstehen. Dies gilt für Transaktionskosten der Kreditinstitute sowie für sämtliche Kosten der Telekommunikation.

(15) Die Bestellbestätigung per -E-Mail gilt nicht als Rechnung und berechtigt demnach nicht zum Vorsteuerabzug.

 

4 Vertragsabschluss

(1) Mit dem Erhalt der Bestellbestätigung per E-Mail über den Kauf des Tickets, kommt es zum Vertragsabschluss zwischen dem Mitarbeiter eines Unternehmens (beim Jobticket und Deutschlandticket Job) bzw. der Firma (bei Ticketkäufen aus dem weiteren Versand-Ticketsortiment) und der VAG. Der Vertragsabschluss erfolgt vorbehaltlich einer Bonitäts- und Datenprüfung durch die VAG und der infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99. 76532 Baden-Baden.

(2) Mit der Bestellung von Print- und HandyTickets kommt es zum sofortigen Abschluss eines Kaufvertrages zwischen der Firma und der VAG. Dies erfolgt durch das Auslösen des Buttons „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ am Ende des Bestellvorgangs.

(3) Die Firma bzw. beim Jobticket oder Deutschlandticket Job der Antragsteller verpflichtet sich zur Zahlung des durch den Vertragsabschluss zustande gekommenen Ticketentgeltes.

(4) Die VAG übernimmt keine Gewähr für die Zustellung der Bestellbestätigung per E-Mail.

 

5 Widerrufsbelehrung

5.1 Widerrufsrecht für Jobticket, Deutschlandticket Job, Versand-, Print- und HandyTickets

(1) Jobticket- bzw. Deutschlandticket Job-Kunden haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

(2) Der Firmenkunde hat beim Kauf von Versandtickets ebenfalls das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

(3) Print- und HandyTickets sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen, da diese Tickets ab dem Kaufzeitpunkt sofort automatisch gültig sind.

(4) Die Widerrufsfrist für Jobtickets, Deutschlandticket Job und Versandtickets beträgt vierzehn (14) Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (bei Dienstleistungsvertrag) oder ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, das Abonnement oder das Ticket in Besitz genommen hat (bei Kaufvertrag).

(5) Für den Nutzungszeitraum des Jobtickets, Deutschlandticket Job und Versandtickets bis zum Widerruf ist ein zeitanteiliger Wertesatz zu leisten.

(6) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde die VAG mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss diesen Vertrag zu widerrufen, unter folgender Kontaktadresse informieren.

VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg
Südliche Fürther Straße 5
90429 Nürnberg

E-Mail: verkauf@vag.de

Telefax: 0911-2834699

(7) Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

 

5.2 Widerrufsfolgen für Versandtickets

(1) Der Kunde verpflichtet sich das Versandticket unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag, an dem er die VAG über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet hat, an die VAG zurückzusenden oder zu übergeben. Das Versandticket ist an die folgende Adresse zu senden:

VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg
Südliche Fürther Straße 5
90429 Nürnberg.

(2) Die VAG hat dem Kunden alle Zahlungen, die die VAG von Ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von VAG angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei VAG eingegangen ist.

(3) Für diese Rückzahlung verwendet die VAG dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

(4) Erstattungen richten sich nach den jeweils geltenden Tarifbestimmungen.

(5) Die VAG behält sich das Recht vor, die Rückzahlung zu verweigern, bis das Versandticket entweder bei der VAG eingegangen ist oder durch den Kunden ein nachprüfbarer Nachweis der Rücksendung vorgelegt wurde.

(6) Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Versandtickets.

(7) Der Kunde hat die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Versandtickets zu tragen.

(8) Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er der VAG einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Nutzer von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags die VAG unterrichtet hat, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

(9) Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht automatisch, wenn die Ausführung der Dienstleistung vor Ende der Widerrufsfrist abgeschlossen und durch den Nutzer wahrgenommen wurde.

(10) Print- und HandyTickets sind sofort gültig und somit vom Umtausch und einer Erstattung ausgeschlossen.

 

6 Zahlverfahren

(1) Das Zahlverfahren für Geschäftskunden beim Kauf von Versand-, Print- und HandyTickets ist der Kauf auf Rechnung oder das SEPA Lastschriftverfahren.

Das Zahlverfahren für Zuschüsse und/oder Serviceentgelte von Firmen zu Jobtickets und dem Deutschlandticket Job im Geschäftskunden-Bereich des VGN Onlineshops und/oder Serviceentgelte erfolgt mittels Rechnungsstellung mit Überweisung oder mittels SEPA Lastschriftverfahren.

Der Kunde hat die Umsatzübersicht und die Abrechnung sorgfältig zu prüfen und Einwände innerhalb von sechs (6) Wochen nach zur Verfügungsstellung der Abrechnung gegenüber dem Verkehrsunternehmen vorzubringen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwände gilt als Genehmigung. Der Kunde wird in den Umsatzübersichten auf diese Rechtsfolge hingewiesen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.

(2) Das Zahlverfahren für Abo-Kunden im Geschäftskunden-Bereich des VGN Onlineshops ist das SEPA-Lastschriftverfahren mittels monatlicher Abbuchungen.

Beim SEPA-Lastschriftverfahren sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Anschrift, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Bankverbindung für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei diesem Zahlverfahren ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die VAG, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der VAG auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht (8) Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.

Die VAG wird die fälligen Beträge jeweils im Voraus bis zum vierten Werktag eines Monats bis auf Widerruf abbuchen. Bei einer Erhöhung der monatlichen Beträge sowie bei Nachberechnungen wird der fällige Betrag unter Berücksichtigung der SEPA-Informationspflichten rechtzeitig bekannt gegeben. Bei abweichendem Kontoinhaber und Besteller haften diese gesamtschuldnerisch für die Einhaltung der Zahlungsverpflichtung.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Bankdaten (insbesondere Kontoinhaber, International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer) und Business Identifier Code (BIC, Geschäftskennzeichen)) mitzuteilen und in das hierfür vorgesehene Formular (SEPA-Lastschriftmandat) einzutragen.

Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch die VAG über Einziehungstag und –betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die vorstehende Frist entfällt bei sofortiger Fälligstellung (z. B. Kündigung, Sperre oder Limitüberschreitung).

(4) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Kreditinstitut aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Bankdaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung bzw. für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag das jeweils gültige Bearbeitungsentgelt sowie die anfallenden Fremdgebühren der Hausbank zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass die Kosten für die Rückbuchung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger seien als das Bearbeitungsentgelt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(5) Der Kunde verzichtet auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Kreditinstitut des Kunden, der Gläubigerbank und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an verkauf@vag.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Kunde erhält im Anschluss das Formular für das SEPA- Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an die VAG postalisch zurückschicken muss. Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

(6) Die VAG wird im Rahmen des Registrierungsprozesses für das SEPA-Lastschriftverfahren oder bei einem Wechsel von einem anderen Zahlverfahren auf das SEPA-Lastschriftverfahren nach eigenem Ermessen eine Überprüfung der Bonität des Kunden durchführen. Dies erfolgt durch Abgleich der angegebenen Personendaten des Kunden gegen den Datenbestand eines Bonitätsdienstleisters (siehe Datenschutzerklärung).

(7) Andere Zahlverfahren wie unter Punkt 6 „Zahlverfahren“ beschrieben, sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme an einem bestimmten der genannten Zahlverfahren besteht nicht.

 

7 Haftung für Hard- und Softwareschäden

Die VAG übernimmt keine Haftung für Schäden an Hard- oder Software des Kunden, die durch das Nutzen des Geschäftskunden-Bereichs des VGN Onlineshops ausgelöst werden könnten, es sei denn, dass diese Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von VAG bzw. ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind.

Die VAG bzw. ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften nicht für Schäden, die durch den Datentransfer entstehen können, sowie für schadhafte Technik und für durch Computerviren, Spionageprogramme und/oder andere schädliche Computerprogramme (z. B. Malware, Spyware) bewirkte Schäden.

In keinem Fall haftet die VAG für Folgeschäden und entgangenen Gewinn.

 

8 Datenschutz

(1) Mit der Registrierung sowie mit jeder einzelnen Nutzung willigt der Kunde ein, dass seine personen- (insbesondere Name, Geburtsdatum, Adresse, Bankverbindung sowie jede Änderung der vorgenannten Daten) und firmenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragsabwicklung oder Abrechnung an Dritte weitergegeben werden.

(2) Die im Zusammenhang mit der Nutzung des angebotenen Zahlverfahrens im Rahmen des Bezahlvorgangs vom Kundenangegebenen personenbezogenen Daten und alle Änderungen, werden zum Zwecke der Abwicklung der Zahlungen und zum Forderungsmanagement von der VAG Nürnberg und der infoscore Forderungsmanagement GmbH verarbeitet und gespeichert.

(3) Für den Fall, dass der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt, werden seine personen- und/oder firmenbezogenen Daten zum Zwecke des Einzugs der Forderungen (z. B. durch Zahlungserinnerungen/Mahnungen) und der Durchsetzung der Forderungen (etwa im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder der Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwaltskanzlei bei klageweiser gerichtlicher Durchsetzung) an ein Inkassounternehmen weitergegeben. Die Weitergabe an ein Inkassounternehmen ist insbesondere zulässig, wenn eine der unter § 28 Abs.1 BDSG genannten Voraussetzungen vorliegt.
Rechtsgrundlage für die Übermittlung forderungsbezogener Daten ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO. Dabei ist das „berechtigte Interesse eines Dritten“ gegeben, da es höchstrichterlich entschieden ist (BGH, NJW 2011, 2204, 2206), dass eine Auskunftei und „die Erteilung von Bonitätsauskünften für das Funktionieren der Wirtschaft von erheblicher Bedeutung sind“.
Bei der Verwendung der personen- und/oder firmenbezogenen Daten des Kunden werden seine berechtigten Belange angemessen berücksichtigt. Der Kunde willigt ein, dass seine personen- sowie firmenbezogenen Daten zum Zwecke des Einzugs und der Durchsetzung ausstehender Zahlungen an das folgende Inkassounternehmen übermittelt werden: infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden

(4) Die Vorschriften der §§ 28, 28a und 28b BDSG gelten ergänzend.

(5) Der Kunde hat das Recht seine Einwilligungen jederzeit zu widerrufen. Jedoch sind nach Ausübung des Widerrufsrechts die Nutzung des Geschäftskunden-Bereichs des VGN Onlineshops und vor allem die Bestellung von Tickets nicht mehr möglich.

 

9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen und des restlichen Vertrages im Ganzen unberührt.

(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nürnberg.


Zuletzt geändert: 30.06.2023

<< zurück