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Häufig gestellte Fragen - Geschäftskunden (FAQ)

Inhaltsverzeichnis

  1. Welche Besonderheiten gelten für das Deutschlandticket Job?
  2. Wer kann ein Jobticket beantragen?
  3. Welche Fristen gelten bei der Bestellung?
  4. Wie kann ich meine persönlichen Daten, das Abo-Produkt oder die Fahrstrecke ändern?
  5. Kann ich mein JahresAbo, Abo 6 oder Abo 3 auf ein Jobticket umstellen?
  6. Wie und wann kann ich mein Jobticket kündigen?
  7. Erhalte ich eine Info bei Tarifänderungen?
  8. Was passiert, wenn der Monatsbetrag nicht abgebucht werden kann?
  9. Was ist zu tun, wenn mein eTicket verschwunden ist?
  10. Was muss ich tun, wenn ich mein Jobticket zu Hause vergessen habe?
  11. Verlängert sich mein Abo nach Ablauf automatisch?





1 Welche Besonderheiten gelten für das Deutschlandticket Job?

Falls ein Arbeitgeber bereit ist, sich mit mindestens 25 Prozent an den Kosten für jedes Deutschlandticket zu beteiligen, kann der Arbeitgeber mit der VAG einen Rahmenvertrag abschließen. Dadurch gewährt die VAG einen zusätzlichen Rabatt von fünf Prozent auf das Deutschlandticket. Nähere Info: https://www.vag.de/tickets-abo/mehr-zu-den-abonnements/deutschlandticket-job

2 Wer kann ein Jobticket beantragen?

Besteht eine aktive Rahmenvereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber, kann ein Jobticket bestellt werden. Die Zugangsdaten für die Bestellung eines Jobtickets über den VGN Onlineshop erhalten Sie von Ihrer Personalabteilung oder dem Jobticket-Ansprechpartner in Ihrer Firma. Die Personalabteilung gibt Ihre Bestellung frei und bestätigt der VAG damit, dass Sie Beschäftigter der Firma sind. Erst dann wird die Bestellung an die VAG weitergeleitet.

3 Welche Fristen gelten bei der Bestellung?

Die Bestellung eines Jobtickets ist in der Regel bis 10 Tage vor dem Gültigkeitsbeginn bestellbar. Wir behalten uns vor, diese Vorbestellfrist in bestimmten Fällen (z. B. Weihnachten) zu verlängern.

4 Wie kann ich meine persönlichen Daten, das Abo-Produkt oder die Fahrstrecke ändern?

Änderungen von Name, Anschrift oder Kontoverbindung können Sie direkt im Bereich MeinAbo ändern oder der VAG (verkauf@vag.de) schriftlich mitteilen. Bestimmte Änderungen erfordern die Ausstellung eines neuen eTickets. Bei einem Umzug überprüfen Sie bitte, ob Ihre bisherigen Tarifzonen auch für Ihre neue Fahrstrecke gültig sind. Ändern sich Ihre Tarifzonen, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die VAG, um die Tarifzonen auf Ihrem eTicket ändern zu lassen.

5 Kann ich mein JahresAbo, Abo 6 oder Abo 3 auf ein Jobticket umstellen?

Wenn Sie bereits ein Abonnement bei der VAG besitzen, kündigen Sie bitte Ihr bestehendes Abonnement nicht. Die VAG stellt nach der Bestellung Ihr bisheriges Abonnement auf das Jobticket um.
Wenn Ihr Abonnement von einem anderen Verkehrsunternehmen oder Vertragspartner ausgestellt wurde, muss durch Sie eine aktive Kündigung des bestehenden Tickets erfolgen. Sie erhalten von der VAG ein neues eTicket oder Handyticket.

6 Wie und wann kann ich mein Jobticket kündigen?

Das Jobticket läuft auf unbestimmte Zeit. Kündigungen sind immer zum Ende des Kalendermonats, in dem die Kündigung erfolgt, in Textform möglich. Gerne auch über die Online-Verwaltung - VGN OnlineShop MeinAbo. Die Berechtigung zur Teilnahme am Jobticket endet automatisch, wenn die Voraussetzungen zur Teilnahme am Jobticket bei Ihrem Arbeitgeber nicht mehr vorliegen. eTickets müssen bei einer Kündigung nicht zurückgegeben werden.

7 Erhalte ich eine Info bei Tarifänderungen?

Bei Tarifänderungen wird der Abbuchungsbetrag ab dem Inkrafttreten der allgemeinen Tariferhöhungen ohne gesonderte Mitteilung angepasst.

8 Was passiert, wenn der Monatsbetrag nicht abgebucht werden kann?

Falls die VAG mindestens zwei Monatsbeträge nicht von Ihrem Konto abbuchen konnte, wird die Forderung an ein Inkassobüro zur weiteren Bearbeitung abgegeben. Wenn die Abbuchung wiederholt nicht möglich ist, kündigt die VAG Ihren Jobticket-Vertrag.

9 Was ist zu tun, wenn mein eTicket verschwunden ist?

Wenn Sie Ihr Jobticket verlieren, wenden sie sich bitte an das VAG-KundenCenter. Dort erhalten Sie einmalig gegen Vorlage Ihres Personalausweises und Zahlung einer Gebühr von derzeit 30,00 € ein Ersatzticket.

10 Was muss ich tun, wenn ich mein eTicket zu Hause vergessen habe?

In diesem Fall ist es am einfachsten, Sie kaufen sich ein entsprechendes Ticket. Falls Sie bei einer Fahrausweisprüfung Ihr Jobticket nicht vorzeigen können, erhalten Sie eine Beanstandung. Wenn Sie Ihr Ticket innerhalb der auf dem Beanstandungsbeleg angegebenen Frist in einem unserer KundenCenter vorzeigen, wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7 Euro fällig.

11 Verlängert sich mein Abo nach Ablauf automatisch?

Das Jobticket verlängert sich automatisch, es sei denn, Sie kündigen oder der Rahmenvertrag mit Ihrer Firma wird gekündigt. Das kann z.B. passieren, wenn die Voraussetzungen für ein Jobticket in Ihrer Firma nicht mehr erfüllt sind.