JahresAbo ab 9 Uhr

  • 1 Person
  • 12 Kalendermonate, Monat des Gültigkeitsbeginns frei wählbar
  • Gilt werktags (Mo.-Fr.) nicht vor 9 Uhr
  • An Wochenenden und Feiertagen rund um die Uhr gültig.
  • Kündigung monatlich möglich

Bitte beachten Sie:
Das 9-Uhr-JahresAbo verlängert sich, wenn nicht gekündigt wird, auf unbestimmte Zeit. Kündigungen sind immer zum Ende des Kalendermonats, in dem die Kündigung erfolgt, in Textform möglich.
Ab dem zweiten Jahr können Sie Ihr Abo jeweils zum Monatsende kündigen, ohne einen Differenzbetrag ausgleichen zu müssen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der VGN-Website unter 9-Uhr-JahresAbo sowie in den VGN-Tarifbestimmungen.

Damit die Bestellung noch leichter geht - hier ein kurzes Video.

Gültigkeitsbeginn

Zahlungsintervall